Energieausweis

Ab 1. Jänner 2009 gilt die Regelung, dass Sie auch für bestehende Bauten, deren Baubewilligung vor dem 1.Jänner 2006 erteilt wurde, einen Energieausweis lt. EU- Gebäuderichtlinie benötigen.
 
Die Erstellung des Energieausweises ermöglicht die Beurteilung der Energieeffizienz Ihres Gebäudes und wird für Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Förderungen benötigt. Er wird landläufig mit dem Typenschein eines Fahrzeuges verglichen. Er zeigt auf wo die Verluste Ihres  Objekts auftreten. Darüber hinaus beinhaltet er Empfehlungen für Verbesserungsmaßnahmen.

Die Energiekennzahl in kWh/m²a ist der wichtigste Vergleichswert, um die thermische Qualität der Gebäudehülle darzustellen. Sie sagt aus, wie viel Energie pro Quadratmeter Fläche im Jahr benötigt wird.

Gerne kümmern wir uns um Ihren Energieausweis, erklären die Daten und beraten Sie in allen Fragen zu möglichen Maßnahmen.